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1 Die eingeschränkte Preisgarantie umfasst alle Bestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt bzw. staatlich reguliert sind. Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen sowie Netznutzungsentgelten kann der Energieversorger auch während der Dauer einer eingeschränkten Preisgarantie an den Kunden weitergeben.
3 Der Pakettarif eignet sich für Kunden, die ihren ungefähren Verbrauch kennen. Es wird eine Mindesabnahmemenge zu einem in der Regel niedrigeren Arbeitspreis vereinbart. Hieraus ergibt sich zusammen mit dem Grundpreis der Paketpreis, der im Rahmen der eingeschränkten Preisgarantie nur durch Anpassung hoheitlich festgelegter Preisbestandteile noch änderbar ist. Beim Pakettarif zu beachten ist, dass auch bei Minderverbrauch das Paket komplett berechnet wird. Über das Paketvolumen hinaus gehende Mehrverbräuche werden zusätzlich zum Paketpreis zum vorher festgelegten Mehrverbrauchspreis abgerechnet.