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In eine neue Wohnung ziehen oder mit der Familie ins Eigenheim – mit jedem Wohnortwechsel beginnt auch in gewisser Weise ein neuer Lebensabschnitt. Neue Möbel werden angeschafft und vielleicht probieren Sie in den neuen Räumen sogar einen neuen Wohnstil aus. Ein perfekter Zeitpunkt für Neuanfänge eben, wie der Wechsel zu einem unabhängigen Energieanbieter.
Insbesondere wenn Sie Ihren Strom augenblicklich noch über die Grundversorgung beziehen, kann sich ein Wechsel zu einem unabhängigen Energieanbieter lohnen. Die Grundversorgungstarife sind zwar bequem, da Sie nicht erst nach passenden Anbietern suchen müssen. Allerdings sind diese Tarife meistens deutlich teurer, als vergleichbare Angebote von unabhängigen Energieanbietern. Und schließlich kostet der Umzug in die neue Wohnung oder ins Haus schon genug! Die gute Nachricht: Die Kündigungsfrist beim Grundversorger liegt bei nur zwei Wochen, sodass Sie schnell und unkompliziert den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter Ihrer Wahl durchführen können.
Die Auswahl an Stromtarifen ist groß. Gerade, wenn Sie zum ersten Mal aus der Grundversorgung heraus wechseln, fällt die Entscheidung schwer. Sie können anhand einiger Fragen jedoch für sich herausfinden, welcher Strom am besten zu Ihnen passt und welcher Strom schließlich in Ihrer neuen Wohnung fließen soll. Ist Ihnen zum Beispiel wichtig, ob Ihr Strom aus erneuerbaren Energien kommt oder legen Sie Wert auf eine möglichst lange Preisgarantie? Bei immergrün! entspricht die Preisgarantie stets der Vertragslaufzeit und das gesamte Stromangebot besteht aus Ökostrom. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden je nach Tarifmodell zusätzliche Sparmöglichkeiten, wie beispielsweise Gratisenergie.
Am besten Sie beginnen schon vor dem Umzug – am besten ca. 6 Wochen vorher – mit der Recherche, damit der günstige Strom bereits in der neuen Wohnung fließt, wenn Sie einziehen. Aber auch wenn Sie sich noch nicht für einen Tarif entscheiden können, ist das bei immergrün! kein Problem. Sie haben bei uns bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug die Möglichkeit, den Strom rückwirkend für Ihre neue Wohnung anzumelden.
Für die Stromanmeldung in der neuen Wohnung benötigen Sie unter anderem die Zählernummer Ihres Stromzählers und im besten Falle auch den Zählerstand. Den Stromzähler finden Sie zumeist im Keller Ihres Wohnhauses. Bei der Übergabe wird gewöhnlich sowohl der Zählerstand, als auch die Zählernummer festgehalten. So können Sie einfach Ihr Übergabeprotokoll zur Hand nehmen, wenn Sie Ihren Strom in der neuen Wohnung anmelden möchten. [mehr zu Stromanmeldung]
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1) Das Anrecht auf die Werbeprämie erhalten Sie einmalig für jeden von Ihnen bis zum 31.12.2023 über Ihren persönlichen Link gewonnenen Kunden, der bisher noch nicht durch die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH mit Energie beliefert wurde und der die Energie in diesem Tarif mindestens 12 Monate an der gleichen Abnahmestelle ununterbrochen ausschließlich für private Zwecke nutzt. Die gewerbliche Nutzung der Aktion ist ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung liegt jedenfalls dann vor, wenn Sie bei Teilnahme an dieser Aktion im Aktionszeitraum mehr als 10 Kunden werben.