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Mahngebühren, sofern die Mahnung nach Verzugseintritt erfolgt, allerdings bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei immergrün! vorbehalten: | 0,96€ je Mahnung |
Rückbuchung eines Bankeinzugs oder einer Kreditkartenabbuchung, sofern der Kunde diese zu vertreten hat: | Fremdkosten in tatsächlich entstandener Höhe |
Erstellung einer gesonderten Abrechnung oder Zwischenabrechnung, sofern nicht kostenlos nach § 40b EnWG: | 20,00€ |
Postversand auf Kundenwunsch oder aufgrund nicht zustellbarer Emails, sofern dieser Postversand nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen geboten ist: | 19,90€ / Jahr |
Sperren oder Entsperren der Abnahmestelle: | Fremdkosten in tatsächlich entstandener Höhe |
Kündigung wegen Zahlungsverzuges: | Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen |
Änderung der Abnahmestelle: | 60,00€ |
Änderung der Fälligkeit der monatlichen Zahlbeträge: | 10,00€ |
1) Das Anrecht auf die Werbeprämie erhalten Sie einmalig für jeden von Ihnen bis zum 31.12.2023 über Ihren persönlichen Link gewonnenen Kunden, der bisher noch nicht durch die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH mit Energie beliefert wurde und der die Energie in diesem Tarif mindestens 12 Monate an der gleichen Abnahmestelle ununterbrochen ausschließlich für private Zwecke nutzt. Die gewerbliche Nutzung der Aktion ist ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung liegt jedenfalls dann vor, wenn Sie bei Teilnahme an dieser Aktion im Aktionszeitraum mehr als 10 Kunden werben.