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FAQ

Fragen zum Wechsel

Wie funktioniert der Wechsel zu immergrün!?

Der Wechsel zu immergrün! ist kinderleicht, Sie wählen einen Tarif, klicken ‚bestellen‘ und füllen das Onlineformular aus. Sie benötigen hierfür Ihre Zählernummer und den Namen Ihres Vorversorgers. immergrün! übernimmt für Sie den Rest – ganz ohne Umwelt und Nerven belastenden Papierkram.

Nach Erhalt Ihres Auftrags kündigen wir Ihren Vorversorger, kümmern uns um die übrigen bürokratischen Aspekte Ihres Wechsels und halten Sie stets per E-Mail auf dem Laufenden. In der Regel ist Ihr Strom bereits nach 3 bis 4 Wochen immergrün!.

Muss ich meinen alten Vertrag selber kündigen?

Nein, wir übernehmen gerne alle Formalitäten für Sie. Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht nötig. Im Rahmen Ihres Wechsels zu immergrün! werden wir Ihren Stromvertrag kündigen und für einen reibungslosen Wechsel sorgen.

Keine Sorge, wenn Sie Ihrem Vorversorger bereits gekündigt haben, denn eine lückenlose Stromversorgung beim Wechsel des Stromanbieters ist gesetzlich garantiert. Sollte Ihr alter Vertrag bereits wirksam gekündigt sein, so beliefert Sie Ihr Grundversorger bis Sie bei uns in Belieferung sind.

Wie lange dauert der Wechsel zu immergrün!?

Zwischen der Beauftragung zur Stromversorgung und Ihrer Belieferung liegen in der Regel 3 bis 4 Wochen. Unter gewissen Umständen kann es aber auch länger dauern, denn die genaue Dauer Ihres Wechsels hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wechseln Sie von Ihrem Grundversorger zu uns?
  • Haben Sie Ihren alten Vertrag selbst gekündigt?
  • Welche Fristen sind bei Ihrem alten Vertrag zu beachten?
  • Werden die Anträge von Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Vorversorger zeitnah bearbeitet?

Wechsel vom Grundversorger

Wenn Sie von Ihrem Grundversorger zu uns wechseln, gilt für Ihren alten Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, so  dass Sie in der Regel bereits 3 Wochen nach unserer Beauftragung mit immergrün! Strom beliefert werden. Sie müssen Ihrem Versorger natürlich nicht selber kündigen, nachdem Sie uns beauftragt haben, nehmen wir Ihren Wechsel komplett in die Hand.

Vorversorger ist nicht mein Grundversorger

Wenn Sie nicht aus einem Grundversorgungstarif zu uns wechseln so gelten die in Ihrem Versorgungsvertrag festgelegten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Es kann also durchaus vorkommen, dass die Kündigung Ihres vorherigen Versorgers erst Monate nach Ihrer Anmeldung wirksam wird.

Vorversorger ist gekündigt

Wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben und die Kündigung frühestens 3 Wochen nach Ihrem Auftrag an immergrün! wirksam wird, so ist Ihr Strom bereits am Tag darauf immergrün!. Wenn weniger Zeit zwischen diesem Kündigungstermin und unserer Beauftragung liegt, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ihr Grundversorger ist verpflichtet, Sie in der Zwischenzeit mit Strom zu beliefern.

Verzögerung durch Marktpartner

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Vorversorger und oder der Netzbetreiber erst verspätet auf unsere Meldungen reagieren. Aufgrund dessen kann es zu Verzögerungen kommen. Dies sind jedoch Ausnahmefälle.

Was tun, wenn mein bisheriger Stromanbieter den Wechsel ablehnt?

Wir können im Falle der Ablehnung durch Ihren Vorversorger leider nicht aktiv werden. Bitte setzen Sie sich dann direkt mit Ihrem Vorversorger in Verbindung.

Sobald Sie uns einen gültigen Zeitpunkt mitteilen, überprüfen wir Ihre Möglichkeit zu immergrün! zu wechseln gern erneut und leiten Ihren Wechsel dann schnellstmöglich ein.

Ich habe meinem Vorversorger gekündigt, doch meine Belieferung beginnt wegen der Wechselfrist erst später. Was kann ich tun?

In diesem Fall wird für den Überbrückungszeitraum die Versorgung von Ihrem örtlich zuständigen Grundversorger übernommen. Dies kann z.B. dann eintreten, wenn Sie zum 31.03.2019 gekündigt haben, den Wechsel zu uns aber erst kurz vorher beauftragen. Wir können die Belieferung dann erst zum 01.05.2019 übernehmen und in der Zwischenzeit springt der Grundversorger ein.

Warum ist mein Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrages abgelehnt worden?

Die Ablehnung von Angeboten zum Abschluss eines Stromliefervertrages erfolgt im Rahmen eines automatisierten Prozesses und kann zahlreiche Gründe haben. Es ist uns überwiegend bedauerlicherweise auch nicht möglich, am Telefon oder im Einzelfall schriftlich zu den Gründen Stellung zu nehmen. Dieses beruht vor allem auf datenschutzrechtlichen Gründen, kann aber auch andere Gründe haben. Da eine Ablehnung des Angebots in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach Eingang des Angebots erfolgt, ist eine Belieferung durch einen anderen Anbieter problemlos möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich im Falle einer erfolgten Ablehnung daher zeitnah um einen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu kümmern.

Fragen zu Rechnung und Kosten

Wie bezahle ich meine monatlichen Zahlbeträge?

Die monatlichen Zahlbeträge sind ab Lieferbeginn fällig. Bei einer rückwirkenden Belieferung – z.B. bei einem Neueinzug – können zu Beginn mehrere Zahlbeträge fällig werden. Sollten Sie zusätzlich für diese Monate noch eine Rechnung Ihres Grundversorgers erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.

Im Regelfall sind die Zahlbeträge zum 1. des jeweiligen Versorgungsmonats fällig und zu leisten. Ihr genaues Zahlungsdatum teilen wir Ihnen in der Lieferbestätigung mit. Wenn Sie lieber zu einem anderen Termin zahlen wollen, setzen Sie sich mit uns per E-Mail in Verbindung.

Warum werden Preise erhöht? Warum wurde mein Grundpreis erhöht?

Die Erhöhung von Preisen ist im Hinblick auf steigende Kosten von Unternehmen zwingend notwendig, um das langfristige wirtschaftliche Arbeiten von Unternehmen sicherzustellen. Sicherlich werden auch Sie bemerkt haben, dass in den letzten Jahren die Kosten der Lebensführung in fast allen Bereichen erheblich gestiegen sind. Dieses macht auch und gerade im Bereich der Stromversorgung leider keine Ausnahme. Da es sich bei Strompreiserhöhungen überwiegend um hoheitliche Faktoren handelt und damit um Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben, bleibt auch uns leider nichts anderes übrig, als unsere Preise von Zeit zu Zeit den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Entgegen des allgemeinen Teuerungsprozesses setzen wir jedoch alles daran, unsere Preise langfristig stabil zu halten und Ihnen langfristige Preisfixierungen zu bieten. Sofern Sie in letzter Zeit eine Erhöhung Ihres Preises erfahren mussten, liegt dieses an den vorgenannten Gründen.

Fragen rund um Umzug und Einzug

Wie funktioniert die Stromanmeldung?

Rund um die Stromanmeldung ergeben sich viel Fragen, die wir gern beantworten. [mehr…]

Was sollte bei der Stromanmeldung in der ersten eigenen Wohnung beachtet werden?

Ob WG oder alleine, wann der Strom in der ersten eigenen Wohnung fließt und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier. [mehr…]

Was ist bei der Stromanmeldung in einer neuen Wohnung zu bedenken?

Welcher Energieanbieter, Stromtarif oder Fristen – in der neuen Wohnung stellen sich einige Fragen. [mehr…]

1) Das Anrecht auf die Werbeprämie erhalten Sie einmalig für jeden von Ihnen bis zum 31.12.2023 über Ihren persönlichen Link gewonnenen Kunden, der bisher noch nicht durch die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH mit Energie beliefert wurde und der die Energie in diesem Tarif mindestens 12 Monate an der gleichen Abnahmestelle ununterbrochen ausschließlich für private Zwecke nutzt. Die gewerbliche Nutzung der Aktion ist ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung liegt jedenfalls dann vor, wenn Sie bei Teilnahme an dieser Aktion im Aktionszeitraum mehr als 10 Kunden werben.

  • immergrün und immerfair!

  • Preise, bei denen Sie nicht rot sehen

  • Papierloser Wechsel

  • Freundliche Kundenbetreuung

  • Sichere Strombelieferung

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