Was sollte bei der Stromanmeldung in der ersten eigenen Wohnung beachtet werden?
Die erste eigene Wohnung – Strom anmelden
Wie aufregend – die ersten eigenen vier Wände! Mit dem Auszug aus dem Elternhaus beginnt ein Abenteuer. Zum ersten Mal auf eigenen Beinen stehen und eigene Wege gehen. Jetzt kommen viele neue Themen auf einen zu, so auch die Stromanmeldung. Aber keine Sorge – Strom anmelden ist ganz einfach! Ob WG oder alleine, wann der Strom in der ersten eigenen Wohnung fließt und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.
Strom anmelden – Vor dem Einzug
Der Strom für die erste eigene Wohnung kann schon vor Einzug angemeldet werden, wenn der Zählerstand und die Zählernummer bekannt sind. Das ist zumeist der Fall, wenn die Wohnungsübergabe stattgefunden hat. Jedoch ist es nicht schlimm, wenn es mit der Stromanmeldung vor dem Einzug nicht klappt. Üblicherweise ist die Stromversorgung über die Grundversorgung sichergestellt, so dass ohne vorherige Beauftragung eines Energieanbieters Licht und Co. in der Wohnung funktionieren. Aber auch wenn der Strom zunächst ohne weiteres von der Grundversorgung gestellt wird: wenn Sie in der Grundversorgung bleiben wollen, ist es nötig, dass Sie sich bei dieser melden, um Ihre Daten durchzugeben. Vergleichen kann sich allerdings lohnen, denn die Grundversorgung hat oftmals höhere Preise, als ein unabhängiger Energieversorger. Sollte die Entscheidung auf einen unabhängigen Anbieter fallen, empfiehlt sich in der Regel eine Vorlaufzeit von ca. 3 – 6 Wochen. So erhalten Sie bereits zum Einzug in die eigene Wohnung günstigen Strom.
Nach dem Einzug in die erste eigene Wohnung
Üblicherweise ist es bei Energieanbietern, wie auch bei immergrün!, darüber hinaus möglich, den Strom rückwirkend zum Einzugstermin anzumelden. Als unabhängiger und günstiger Energieanbieter bietet immergrün! diesen Service bis zu 6 Wochen rückwirkend vor dem Beauftragungsdatum an. Sollte die Stromanmeldung im Umzugsstress vergessen worden sein, besteht also auch im Nachhinein die Möglichkeit zu immergrün! zu wechseln. Halten Sie für die Anmeldung am besten folgendes bereit: PLZ, Ihren voraussichtlichen Stromverbrauch, die Lieferadresse, die Zählernummer, den Einzugstermin und wenn Sie Bankeinzug wählen noch IBAN und BIC.
Stromverbrauch ermitteln
In der ersten Wohnung ist der eigene Stromverbrauch meistens noch nicht bekannt. Viele Energieanbieter bieten jedoch auf ihrer Webseite einen Tarifrechner, der mit Vergleichswerten weiterhilft. Bei unserem immergrün!-Tarifrechner kann so sowohl der konkrete Verbrauch eingetragen, als auch aus Vergleichswerten nach Haushaltsgröße ausgewählt werden. Diese richten sich nach der Anzahl der Personen. Wer alleine in eine Wohnung zieht, kann in dem immergrün!-Tarifrechner also das einzelne Männchen anklicken und wer vielleicht eine WG gründet, der wählt die Anzahl der Männchen nach der Anzahl der Bewohner.
WG-Mitbewohner zum Vertrag
Apropos WG: In einer Wohngemeinschaft leben mehrere Personen, die gewöhnlich gleichberechtigt die Kosten für die Wohnung und den Strom tragen. Häufig werden daher die Mietverträge auch mit mehreren Hauptmietern abgeschlossen. Der Energieliefervertrag bei immergrün! kann bei der Beauftragung zwar zunächst nur von einer Person abgeschlossen werden, allerdings besteht die Möglichkeit die Mitbewohner mithilfe unserer Beitrittserklärung als Vertragspartner dem Energieliefervertrag hinzuzufügen. Dazu muss lediglich das Formular ausgefüllt und unterschrieben an uns gesendet werden. Zur Verifizierung benötigen wir zusätzlich eine Kopie des Personalausweises.
Strom sparen – Geld sparen
Einen günstigen Energieanbieter auszuwählen, kann schon viel Geld sparen. Zusätzlich ist ein bewusster Gebrauch von elektronischen Geräten und Licht hilfreich, um die Stromkosten gering zu halten. In unseren Stromspartipps finden Sie hierzu mehr.
Auf einen Blick- halten Sie Folgendes für die Stromanmeldung in der ersten eigenen Wohnung bereit:
- PLZ
- Ihren voraussichtlichen Verbrauch
- Ihre Lieferadresse
- Zählernummer
- Einzugstermin
- Bei Bankeinzug: IBAN und BIC